NACHHALTIGKEITSBEZOGENE INFORMATIONEN GEMÄSS OFFENLEGUNGS-VERORDNUNG (EU) 2019/2088

Einleitung

Die PRIVATCONSULT Vermögensverwaltung GmbH (in weitere Folge PRIVATCONSULT) fällt aufgrund der angebotenen Dienstleistungen Portfoliomanagement und Anlageberatung sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (europäische Offenlegungs-Verordnung). Gemäß Artikel 3 der OffVO ist die PRIVATCONSULT verpflichtet, ihre Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen und Anlageberatungstätigkeiten zu veröffentlichen.

Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 2 Z 24 OffVO sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnen im Zusammenhang mit Investitionen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Nachhaltigkeit in der PRIVATCONSULT

Die PRIVATCONSULT bezieht ökologische, soziale und für eine gute Unternehmensführung relevante Aspekte in ihrer Geschäftstätigkeit mit ein.

Die PRIVATCONSULT ist bei ihrer Tätigkeit stets um gute, stabile und langfristige Kundenbeziehungen bemüht und verfügt schon aufgrund des faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung einer Wertpapierfirma über ein ausgeprägtes Corporate Governance System. Es herrscht Gewaltenteilung, dies nicht zuletzt durch getrennte und unabhängige Verantwortlichkeitsbereiche bei wesentlichen Kontrolleinheiten (z.B. Risikomanagement, Compliance, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Interne Revision). Weiters bestehen Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten sowie Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen. Ebenso sind die Qualifikation und die Motivation der Geschäftsführer zu wertorientiertem Verhalten sichergestellt.

Die PRIVATCONSULT ist um gute, stabile und langfristige Angestelltenverhältnisse bemüht, bietet allen Mitarbeitern/Innen faire Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung, Chancengleichheit, lebt einen respektvollen Umgang miteinander und ermöglicht größtmögliche Selbstbestimmung bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Mitarbeiter/Innen haben schließlich jederzeit die Möglichkeit, sich an eine von der PRIVATCONSULT bereitgestellte, unabhängige Whistleblowing-Stelle zu wenden.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen

In Einklang mit Art 4 der OffVO haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Portfolioverwaltung und Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen. Das von der PRIVATCONSULT für unsere Investoren entwickelte ethische/nachhaltige Investmentkonzept gewährleistet größtmögliche Flexibilität, die aufgrund der OffVO im Falle der Anwendung von dessen Artikel 4 unseres Erachtens stark eingeschränkt wäre. Grundsätzlich sind im Investmentprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit der gestionierten und beratenen Portfolios im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel der Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.

Ausgenommen von dieser Vorgehensweise sind gewisse Investmentfonds, die von PRIVATCONSULT im Rahmen eines von einer KAG ausgelagerten externen Managements verwaltet werden. Nur in diesem Zusammenhang werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Genaue Details dazu inklusive der Veröffentlichung der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen finden Sie auf der homepage der LLB Invest KAG, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien unter https://www.llbinvest.at/de/home/investmentfonds/investmentfonds in der Rubrik „Übersicht der Partnerfonds“. Ebenso finden Sie diese Informationen auf der homepage der PRIVATCONSULT unter https://www.privatconsult.com/fondsmanagement.html. Für zusätzliche Fragen stehen wir natürlich auch unter +43 1 345 14 41 0 oder unter office@privatconsult.com zur Verfügung.

Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren per 30.06.2024 finden Sie hier.

Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten

Die Geschäftsleiter der PRIVATCONSULT wenden bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 12 Wertpapieraufsichtsgesetz 20218 (WAG 2018) iVm § 25 GmbH-Gesetz (GmbHG) an.

Der Jahresabschluss der PRIVATCONSULT wird unter Einhaltung des § 71 WAG 2018 iVm Bankwesengesetz (BWG= nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt und von externen Wirtschaftsprüfern unter Anwendung der internationalen Prüfstandards (international Standards on Auditing – ISA) geprüft.

Die Geschäftsleitung der PRIVATCONSULT hat angemessene und geeignete Strategien, Verfahren und Systeme zur Gewährleistung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im gesamten Unternehmen und für deren Weiterentwicklung eingeführt.

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik der PRIVATCONSULT steht im Einklang mit ihrer Geschäftsstrategie sowie mit ihren Zielen, Werten und langfristigen Interessen. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass der Unternehmenserfolg und die Risikoübernahme berücksichtigt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen werden.

Im Rahmen der Vergütungspolitik der PRIVATCONSULT werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Alle zuständigen Mitarbeiter/Innen der PRIVATCONSULT werden künftig laufend an Fortbildungen zu den jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen teilnehmen.

Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei den in diesem Dokument beschriebenen Strategie kommen.

Stand: 30. Juni 2024