INFORMATIONEN ÜBER NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
IM FINANZDIENSTLEISTUNGS-SEKTOR ISD. OFFENLEGUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2088

Einleitung

Die PRIVATCONSULT Vermögensverwaltung GmbH (in weitere Folge PRIVATCONSULT) fällt aufgrund der angebotenen Dienstleistungen Portfoliomanagement und Anlageberatung sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (europäische Offenlegungs-Verordnung). Gemäß Artikel 3 der europäischen Offenlegungs-Verordnung (OffVO) ist die PRIVATCONSULT verpflichtet, ihre Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen und Anlageberatungstätigkeiten zu veröffentlichen.

Entsprechend Artikel 6 OffVO legt die PRIVATCONSULT Informationen über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden und Informationen zu den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen, offen.

Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 2 Z 24 OffVO sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnen im Zusammenhang mit Investitionen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Nachhaltigkeit in der PRIVATCONSULT

Die PRIVATCONSULT bezieht ökologische, soziale und für eine gute Unternehmensführung relevante Aspekte in ihrer Geschäftstätigkeit mit ein.

Die PRIVATCONSULT ist bei ihrer Tätigkeit stets um gute, stabile und langfristige Kundenbeziehungen bemüht und verfügt schon aufgrund des faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung einer Wertpapierfirma über ein ausgeprägtes Corporate Governance System. Es herrscht Gewaltenteilung durch getrennte/unabhängige Zuständigkeitsbereiche (Risikomanagement, Compliance, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Interne Revision), es gibt Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die Möglichkeit des Whistleblowing oder den Schutz vertraulicher Informationen. Ebenso sind die Qualifikation und die Motivation der Geschäftsführer zu wertorientiertem Verhalten sichergestellt.

Die PRIVATCONSULT ist um gute, stabile und langfristige Angestelltenverhältnisse bemüht, bietet allen Mitarbeitern/Innen faire Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung, Chancengleichheit, lebt einen respektvollen Umgang miteinander und ermöglicht größtmögliche Selbstbestimmung bei der Erbringung der Arbeitsleistung.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen bei der Portfolioverwaltung

Die PRIVATCONSULT bezieht Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung wie folgt ein:

Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an. Bevor Investmentfonds oder Alternative Investmentfonds in das jeweilige Portfolio aufgenommen werden, werden die Informationen zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers eingeholt. Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in das jeweilige Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten, wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der potenziellen Unternehmen herangezogen. Zur Beurteilung möglicher Reputationsrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfaktoren der aufzunehmenden Unternehmen wird ergänzend auch auf Medienberichte zurückgegriffen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten, wie etwa Informationen von externen Research-Partnern und Datenprovidern, herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten.

Abhängig von der bei der Portfolioverwaltung gewählten Anlagestrategie können die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich hoch sein. Dies wird bei dem jeweiligen Portfolio separat ausgewiesen.

Nachhaltig ausgerichtete Portfolios, denen Investmentfonds und/oder ETF´s zugrunde liegen, durchlaufen folgenden ESG-Fondsselektions-Prozess:

 

ESG-Fondsselektions-Prozess

Die Nachhaltigkeit in der Auswahl von Investmentfonds (aktive Fonds und ETF´s) wird durch eine durchgehende Integration von ESG, kurz für Environment, Social, Governance, verwirklicht. Neben ökonomischen Faktoren, etwa traditionelle Kriterien wie Rentabilität, Liquidität und Sicherheit, werden somit ökologische und gesellschaftliche Aspekte, ebenso wie (gute) Unternehmensführung in die Anlageprozesse integriert. Investmentfonds, die überwiegend in Staatsanleihen investieren, sind aufgrund schwerer Darstellbarkeit von diesem Prozess ausgenommen, können allerdings dennoch in den gegenständlichen Portfolios eingesetzt werden.

Diese Anlagepolitik unter Einbeziehung von ESG-Kriterien erfolgt auf vier unterschiedlichen Ebenen:

  1. Vermeiden von Investmentfonds, die keine Nachhaltigkeits-Kriterien in ihren Veranlagungsprozess integriert haben.
  2. Analyse von Investmentfonds und deren Prozessen für nachhaltige Investitionen unter Berücksichtigung von ESG Bewertung.
  3. Konstruktion von breit diversifizierten Portfolios
  4. Überwachung von ESG-Kriterien

 

Anlageprozess

Die Portfolios der PRIVATCONSULT, welche dem ESG-Fondsselektions-Prozess unterliegen, berücksichtigen im Zuge der Veranlagung ökologische und soziale Merkmale.

Die drei Nachhaltigkeitssäulen Umwelt („E“ wie environment), Gesellschaft („S“ wie social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung („G“ wie governance) sind Grundlage für jede Veranlagungsentscheidung.

Auf der ersten Analyseebene kommt es zu einer Vorselektion des jeweiligen Portfolio-spezifischen Veranlagungsuniversums. Unter nachhaltigen Gesichtspunkten werden Investmentfonds aus dem Universum ausgeschieden, die in ihrem Veranlagungsprozess keine Nachhaltigkeitskriterien integriert haben. Diese Vorselektion erfolgt über die Analyse des jeweiligen Verkaufsprospektes, wobei evaluiert wird, ob der Investmentfonds gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 Verordnung (EU) 2019/2088 klassifiziert ist. Sollte diese Klassifizierung nicht vorliegen oder der Investmentfonds nur nach Artikel 6 Verordnung (EU) 2019/2088 klassifiziert sein, wird eine Investition für das gegenständliche Portfolio ausgeschlossen. Ebenso werden Fonds aus dem Anlageuniversum entfernt, die keine nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren berücksichtigen. Diese Negativkriterien unterliegen einer laufenden Kontrolle und können aufgrund neuer Erkenntnisse und Entwicklungen ergänzt oder angepasst werden.

Auf der zweiten Analyseebene findet eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Investmentfonds statt. Neben der klassischen, quantitativen und qualitativen Analyse werden verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Zur allgemeinen Betrachtung der nachhaltigen Ausrichtung eines potenziellen Investments wird dabei das ESG-Rating von MSCI ESG Research herangezogen. Dieses Rating erstreckt sich innerhalb einer Bandbreite von CCC (Nachzügler) bis AAA (Leader), wobei Das Rating in erster Linie auf dem gewichteten Durchschnittswert der Holdings eines Fonds oder ETF´s basiert.

Für Investitionen in eines der gegenständlichen Portfolios wird ein MSCI ESG Rating von mindestens BBB vorausgesetzt.

Im nächsten Schritt werden vier nachhaltigkeits-relevante Bereiche analysiert. Im Zuge dessen wird ebenfalls auf die Datenbank von MSCI ESG Research zurückgegriffen:

Verletzung der UN Global Compact Principles

  • Wahrung der Menschenrechte
  • Wahrung angemessener Arbeitsbedingungen
  • Förderung von Umweltbewusstsein
  • Korruptionsprävention

Sehr schwere kontroversielle Geschäftspraktiken in den Bereichen

  • Umwelt
  • Kunden
  • Menschenrechte
  • Arbeitsrechte
  • Unternehmensführung

Kontroversielle Waffen

  • Landminen
  • Cluster-Bomben
  • Chemische, biologische und atomare Waffen

Tabak

  • Tabakproduzenten
  • Unternehmen mit mehr als 5% des Umsatzes im Zusammenhang mit Vertrieb oder Lieferung von Tabakprodukten

Kein Investmentfonds, der für eines der gegenständlichen Portfolios selektiert werden soll, darf mehr als 2% seines Anlagevolumens in die einzelnen genannten Bereiche investieren. Kontroverselle Waffen werden zur Gänze ausgeschlossen.

Auf der dritten Ebene wird aus den verbliebenen Investmentfonds ein breit diversifiziertes Portfolio konstruiert, das den Anlagerichtlinien des jeweils gegenständlichen Portfolios entspricht.

Dabei wir nach dem Grundsatz „Modularer Portfolioaufbau, Marktverständnis und Kosteneffizienz“ vorgegangen.

Im Rahmen einer professionellen Vermögensverwaltung wird eine optimale Portfolio-Struktur umgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Portfolio-Stabilität gesetzt wird. Diese Stabilität wird durch den Einsatz nachhaltiger Investments nochmal erheblich gestärkt.

Die Partizipation an den Bewegungen der internationalen Kapitalmärkte innerhalb des jeweils gegenständlichen Portfolios entsteht durch Kombination vieler voneinander unabhängiger Anlageoptionen und Modellierung vorstellbarer und quantifizierbarer Risiken.

Auf der vierten Ebene werden die ESG-Faktoren der eingesetzten Investmentfonds und ETF´s einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen.

So werden zumindest quartalsweise sämtliche Voraussetzungen, die bei der Erstinvestition in einen Investmentfonds erfüllt werden mussten, evaluiert. Bei Wegfall einer der Voraussetzungen wird die Position interessewahrend für die in dem jeweils gegenständlichen Portfolio investieren Kunden innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen ab Feststellung des Wegfalls der Investitions-Voraussetzungen verkauft.

 

Gegenständliche Portfolios

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes unterliegen folgende Fonds-Portfolios der PRIVATCONSULT dem gegenständlichen ESG-Fondsselektions-Prozess und sind daher nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu klassifizieren:

IQ Vermögensverwaltung

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes unterliegen folgende Fonds-Portfolios der PRIVATCONSULT NICHT dem gegenständlichen ESG-Fondsselektions-Prozess und sind daher nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 als nicht nachhaltig zu klassifizieren:

OPUS Vermögensverwaltung

 

Nachhaltig ausgerichtete Portfolios denen Einzelaktien zugrunde liegen, durchlaufen folgenden ESG-Einzeltitelselektions-Prozess.

 

ESG-Einzeltitelselektions-Prozess

Die Nachhaltigkeit in der Auswahl von Einzeltitel wird durch eine durchgehende Integration von ESG, kurz für Environment, Social, Governance, verwirklicht. Neben ökonomischen Faktoren, wie Rentabilität, Wachstum oder Wettbewerbsfähigkeit/ Marktstellung, werden somit ökologische und gesellschaftliche Aspekte in den Anlageprozess integriert.

Die Anlagepolitik unter Einbeziehung von ESG-Kriterien erfolgt auf drei unterschiedlichen Ebenen:

  1. Vermeiden von Unternehmen, die Ausschlusskriterien erfüllen.
  2. Analyse der Nachhaltigkeitsaspekte auf Unternehmensebene.
  3. Überwachung des Investitionsuniversums

 

Anlageprozess

Die Portfolios der PRIVATCONSULT, welche dem ESG-Einzeltitelselektions-Prozess unterliegen, berücksichtigen im Zuge der Veranlagung ökologische und soziale Merkmale.

Die drei Nachhaltigkeitssäulen Umwelt („E“ wie environment), Gesellschaft („S“ wie social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung („G“ wie governance) sind Grundlage für jede Veranlagungsentscheidung. Dabei wird sich an unterschiedlichen ESG-Beurteilungen orientiert, um ganzheitlich die Bereitschaft eines Unternehmens der Offenlegung bezüglich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) sowie Anstrengungen diesbezüglich zu beurteilen.

Vermeiden: auf dieser Ebene kommt es zu einer Vorselektion des jeweiligen Portfolio-spezifischen Veranlagungsuniversums. Unter nachhaltigen Gesichtspunkten werden Aktien aus dem Universum ausgeschieden, die durch entsprechende kontroverse Geschäftsfelder Ausschlusskriterien erfüllen.

Kontroverse Geschäftsfelder die von Investitionen ausgeschlossen sind:

a.) Atomkraft

b.) Rüstung

c.) Suchtgefahr (Tabak, Alkohol, Glücksspiel)

 

Analyse: In der Analyse werden jene Unternehmen, die kein nachhaltiges Geschäftsfeld (bspw. mit Fokus auf erneuerbare Energien) vorweisen, in ihrer Bereitschaft der Offenlegung ihrer Tätigkeiten in Bezug auf die drei Nachhaltigkeitssäulen bewertet. Wichtige Kriterien sind neben der Gesamtbeurteilung ihres Engagements auch der relative Vergleich innerhalb der jeweiligen Branche. Anhand nachfolgender Scorings renommierter Agenturen wird die jeweilige Situation analysiert:

  • S&P Global ESG Rang (ehamalige RobecoSAM Corporate Sustainability Assessment)
    Score, basierend auf dem Umfang der Offenlegung eines Unternehmens bezüglich Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Der Score reicht von 0,1 für Unternehmen, die einen Mindestbetrag an ESG-Daten offenlegen, bis 100, für jene, die jeden von Bloomberg gesammelten Datenpunkt offenlegen. Jeder Datenpunkt wird hinsichtlich seiner Bedeutung gewichtet, wobei Daten wie bspw. Treibhausgasemissionen ein größeres Gewicht haben als andere Offenlegungen. Das Ergebnis (Score) wird auch an verschiedene Industriezweige angepasst. Somit wird jedes Unternehmen nur anhand der Daten bewertet, die für den jeweiligen Industriesektor relevant sind. Ein Scoring ab 70 wird als klar positiv angesehen.
  • ESG Rating basiert auf MSCI ESG Research
    MSCI ESG Research beurteilt Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) mit einer Gesamtnote und stuft Unternehmen mit der Bewertung zwischen AAA (beste) bis CCC (schlechteste) ein. Bewertungen von BBB oder besser werden als klar positiv angesehen.
  • ESG Risk Score (Bloomberg Sustainalytics Risk Rating)
    Die Scoring-Bandbreite liegt hier zwischen 0 und 100, wobei 0 bedeutet, dass keinerlei ESG-Risiken bestehen. Hierbei werden unternehmerische Aktivitäten, die kontrovers einer oder mehreren Nachhaltigkeitssäulen gegenüberstehen sowie ESG-Risiken, die nicht angemessen auf Unternehmensebene (Corporate Governance) adressiert werden, berücksichtigt. Ein Scoring unter 25 wird als klar positiv angesehen.

Mindestens 85% des Portfolios müssen in einem oder mehreren Kategorien eine klar positive Beurteilung unterliegen, sofern das Unternehmen nicht in einem nachhaltigen Geschäftsfeld tätig ist. Unternehmen, die in keiner Kategorie diese Beurteilung ausweisen, müssen einer qualitativen Beurteilung unterzogen werden. Ein verbleib im Portfolio wird mittels einer schriftlichen Begründung festgehalten und quartalsweise einer erneuten Beurteilung unterzogen. Gründe für eine (noch) nicht klar positive Beurteilung können bspw. ein äußerst positives Momentum in den Kennzahlenverbesserungen oder Anbieter von wichtigen Schlüsseltechnologien (Impact-Gedanke) zur Erreichung der Klimaziele, sein.

Überwachung: Auf der dritten Ebene werden die ESG-Faktoren (Scoring) der jeweiligen Unternehmen einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen. So werden zumindest quartalsweise sämtliche Ausschlusskriterien und Rahmenbedingungen evaluiert. Bei Wegfall einer der Voraussetzungen wird eine entsprechende Maßnahme interessewahrend, für die in dem jeweils gegenständlichen Portfolio investierten Kunden innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen ab Feststellung des Wegfalls der Investitions-Voraussetzung eingeleitet.

 

Gegenständliche Portfolios

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes unterliegen folgende Aktien-Portfolios der PRIVATCONSULT dem gegenständlichen ESG-Fondsselektions-Prozess und sind daher nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu klassifizieren:

Portfolio DIVIDENDE ESG

UMWIN Sustainable Energy Future (SEF)

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes unterliegen folgende Aktien-Portfolios der PRIVATCONSULT NICHT dem gegenständlichen ESG-Fondsselektions-Prozess und sind daher nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 als nicht nachhaltig zu klassifizieren:

Portfolio DIVIDENDE

 

Die PRIVATCONSULT verwaltet auch weiterhin Portfolios, die Nachhaltigkeitsrisiken nicht in der Investitionsentscheidung berücksichtigen. Diese Portfolios berücksichtigen aufgrund der herangezogenen Anlagepolitik bzw. des Anlageziels im Investitionsprozess keine Nachhaltigkeitsrisiken und es werden bei der Auswahl von Finanzinstrumenten ESG-Kriterien nicht herangezogen ("opt-out"). Die diesen Portfolios zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Auswirkung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzinstrumenten

Mittel- bis längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass breit diversifizierte, nachhaltige Anlagen eine mit klassischen Anlagen vergleichbare Rendite erzielen werden. Eine diesbezügliche Zusage/Garantie kann allerdings nicht abgegeben werden.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatungstätigkeit

PRIVATCONSULT ist auch zur Anlagenberatung von Finanzinstrumenten und zur Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG 2018 berechtigt.

Bei der Beratung über Finanzinstrumente mit Ausnahme von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht einbezogen, da die dazu notwendigen Daten nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Es ist der PC aktuell daher nicht möglich, die Anlageberatung mit Einzeltiteln im besten Interesse eines potenziell nachhaltig orientierten Kunden zu erbringen.

Bei der Anlageberatung über Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds bezieht PC Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Disclosure-VO in folgender Weise ein: Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei relevanten Finanzprodukten durch den Produkthersteller. In der Anlageberatung wird (auch) auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Die von den Produktherstellern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken werden von PC dem Kunden zur Verfügung gestellt und im Zuge des Beratungsgespräches näher erläutert.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

PRIVATCONSULT fühlt sich in seiner Geschäftstätigkeit generellen ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, bezieht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (als Finanzmarktteilnehmer bei der Portfolioverwaltung bzw. als Finanzberater bei der erbrachten Anlageberatung) in Anbetracht der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten im strengen Sinne der Disclosure-Verordnung in Bezug auf sämtliche Finanzinstrumente mit Ausnahme von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds nicht ein, da die Informationen zu diesen Finanzinstrumenten nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es PRIVATCONSULT daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Portfolioverwaltung bzw. Anlageberatung in Bezug auf die oben genannten Finanzinstrumente nachhaltig im Sinne der Disclosure-Verordnung zu erbringen.

Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds wird in folgendem Dokument erörtert: PAI Statement

Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten

Die Geschäftsleiter der PRIVATCONSULT wenden bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 12 WAG 2018 iVm § 25 GmbHG an.

Der Jahresabschluss der PRIVATCONSULT wird unter Einhaltung des § 71 WAG 2018 iVm BWG nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt und von externen Wirtschaftsprüfern unter Anwendung der internationalen Prüfstandards (international Standards on Auditing – ISA) geprüft.

Die Geschäftsleitung der PRIVATCONSULT hat angemessene und geeignete Strategien, Verfahren und Systeme zur Gewährleistung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im gesamten Unternehmen und für deren Weiterentwicklung eingeführt.

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik der PRIVATCONSULT steht im Einklang mit ihrer Geschäftsstrategie sowie mit ihren Zielen, Werten und langfristigen Interessen. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass der Unternehmenserfolg und die Risikoübernahme berücksichtigt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen werden.

Im Rahmen der Vergütungspolitik der PRIVATCONSULT werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Alle zuständigen Mitarbeiter/Innen der PRIVATCONSULT werden künftig laufend an Fortbildungen zu den jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen teilnehmen.

Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei den in diesem Dokument beschriebenen Strategie kommen.